Mit der zunehmenden Bedeutung von Online-Banking, E-Commerce und Austausch von (amtlichen) Dokumenten über das Internet, hat auch der Gesetzgeber, hinsichtlich einer juristischen Bewertung der Gültigkeit und Anerkennung digitaler Signaturen, Handlungsbedarf erkannt. Das ``Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz, SigG)'' vom 22. Juli 1997 legt die ``Rahmenbedingungen für digitale Signaturen'' fest ``unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt werden können'', stellt diese allerdings nicht der gesetzlichen Schriftform gleich. Zweck des Gesetzes ist vielmehr ``durch tatsächliche Sicherheit Vertrauen in die gesetzliche digitale Signatur'' zu schaffen, ``so daß sie vom Rechtsverkehr akzeptiert wird und Gerichte ihr im Rahmen der freien Beweiswürdigung die nötige Beweiskraft zuerkennen können''. Eine Novellierung des Signaturengesetzes steht allerdings bevor.