Kapitel 5 Kryptogesetzgebung

Inhaltsverzeichnis
Benutzungsbeschränkungen
Ausfuhrbeschränkungen
Digitale Signaturen

Die gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen zur Benutzung von Verschlüsselungs-Software sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und und stetigem Wandel unterworfen. Deshalb möchten wir hier nur kurz die rechtliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland anreissen. Die Internetseite vonBert-Jaap Koops bietet eine ausgezeichnete ``Übersicht über die Kryptographie-Gesetzgebung'', die Sie hinsichtlich rechtlicher Fragen in den verschiedenen Staaten zu Rate ziehen sollten.

Für eine Betrachtung der Kryptogesetzgebung sind vor allem folgende Punkte von Interesse:

Benutzungsbeschränkungen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in Artikel 10 Absatz 1 die Unverletzlichkeit des Post- und Fermeldegeheimnisses. Darunter fällt auch das Verbergen des Nachrichteninhalts durch kryptographische Verfahren. Einschränkungen dieses Grundrechtes sind prinzipiell auf Grund eines Gesetzes möglich (Art. 10, Abs. 2 GG). Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten gibt es jedoch derzeit in Deutschland keine rechtlichen Beschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Verschlüsselungsverfahren.

Nach den vom Bundeskabinett am 2. Juni 1999 verabschiedeten ``Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik'' spricht sich die Bundesregierung sogar deutlich für den ``Einsatz sicherer kryptographischer Verfahren'' zum ``verbesserte[n] Schutz deutscher Nutzer in den weltweiten Informationsnetzen'' aus und will deshalb ``die Verbreitung sicherer Verschlüsselung in Deutschland aktiv unterstützen''. In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung des GnuPG-Projektes durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu sehen.